Digitale Onboarding-Strecke für die Kanzlei-Website
Eine Kanzlei-Website endet meist beim Kontaktformular — die eigentliche Aufnahme eines Mandanten läuft danach analog weiter: Papier-Vollmacht, Stammdaten ins DATEV reintippen, Medienbruch. Dabei lässt sich die ganze Strecke bis zum unterschriebenen Mandat als sichere, DSGVO-konforme Web-Anwendung bauen: vorausgefülltes Formular, dynamisch erzeugte Dokumente, e-Signatur, verschlüsselte Übergabe. Dieser Artikel zeigt, wie wir so eine Strecke bauen — und worauf es technisch und datenschutzrechtlich ankommt.
Was Sie aus diesem Artikel mitnehmen
- Wie eine digitale Onboarding-Strecke aufgebaut ist — vom vorausgefüllten Formular bis zur signierten Vollmacht, ohne Medienbruch
- Warum Datenminimierung (Art. 5 DSGVO) zwei getrennte Formulare verlangt — eines vor, eines nach der Mandats-Annahme
- Wie die Onboarding-Strecke auf fahoch2.de gebaut ist (signierter Token-Link, Honeypot + Rate-Limit, Briefing per Mail an die Kanzlei)
- Welche fünf Schritte die Strecke technisch abbilden muss
Würdigung — die meisten Kanzleien haben das Onboarding nie gestaltet
Eine Kanzlei nimmt im Jahr 15 bis 80 neue Mandanten auf. In den meisten Häusern ist die Aufnahme über zehn oder zwanzig Jahre gewachsen, ohne dass je jemand ein Onboarding-Konzept geschrieben hätte. Das ist nicht falsch — es funktioniert. Aber jeder neue Mandant bindet zwei bis vier Stunden Sekretariats- und Berater-Zeit, bevor die erste Buchung läuft.
In der Branche dominiert überwiegend dasselbe Muster: Anruf → Termin → Papier-Vollmacht im Erstgespräch → Stammdaten-Erfassung im Sekretariat → DATEV-Anlage. Pro Mandat schätzungsweise drei Stunden, verteilt auf mehrere Personen, mit Medienbruch zwischen Papier und DATEV. Selten — aber gelegentlich — findet sich eine vollständig digitale Online-Strecke, die mit deutlich weniger Zeit und ohne Medienbruch auskommt.
Dieser Artikel beschreibt, wie diese Strecke aufgebaut ist, welche fünf Schritte jeder Neumandant rechtlich braucht, was § 80 AO konkret verlangt und welche Felder das Online-Formular nach Art. 5 DSGVO maximal abfragen darf.
Die fünf Anforderungen, die die Strecke abbilden muss
Eine Onboarding-Strecke ist erst fertig, wenn sie fünf funktionale Anforderungen erfüllt. Was rechtlich dahintersteht, klärt die Kanzlei — die Strecke muss es technisch sauber und ohne Medienbruch umsetzen:
- Vollmacht — die Bevollmächtigung nach § 80 AO. Die Strecke erzeugt das passende Vollmachts-Dokument und holt die Unterschrift digital ein.
- Verschwiegenheit — die Bestätigung der wechselseitigen Vertraulichkeit als Teil des Mandatsvertrags.
- Stammdaten — die Felder, die das Kanzlei-System (etwa DATEV) für die Anlage braucht. Welche davon das Online-Formular wann abfragen darf, ist die zentrale Datenschutz-Frage (weiter unten).
- IBAN + SEPA-Lastschrift-Mandat — für die spätere Gebühren-Abrechnung.
- Steuernummer — bei Bedarf der Antrag beim Finanzamt über die Schnittstelle der Kanzlei-Software.
Diese fünf sind die Substanz. Der Unterschied zwischen Kanzleien liegt nicht im Was, sondern im Wie: in einem Papierordner mit Sekretariats-Übergabe — oder in einer Online-Strecke mit wenigen Klicks pro Schritt und ohne Medienbruch. Genau dieses Wie ist der Bau-Teil, um den es im Rest des Artikels geht.
Papier vs. Digital — was sich konkret ändert
Die klassische Papier-Strecke sieht typischerweise so aus:
- Mandant ruft an oder schreibt eine E-Mail.
- Sekretariat vereinbart Erstgespräch (60 Minuten, oft 150 € netto).
- Mandant kommt in die Kanzlei, bringt Personalausweis und (idealerweise) letzten Steuerbescheid mit.
- Im Gespräch: Berater klärt Mandat, füllt mit dem Mandanten Stammblatt aus, unterschreibt Vollmacht.
- Sekretariat tippt die Papierangaben in DATEV ein. Häufig: Schreibfehler, Rückfragen, Telefonat.
- SEPA-Mandat und IBAN werden separat per E-Mail oder Brief nachgereicht.
- Steuernummer-Antrag geht raus, sobald alle Papiere zusammen sind.
Der Zeitaufwand pro Mandat liegt in der analogen Strecke erfahrungsgemäß bei zwei bis vier Stunden, mit mehreren Medienbrüchen zwischen Papier und DATEV.
Eine digitale Strecke kehrt die Reihenfolge um: der Mandant gibt die Stammdaten vor dem Erstgespräch ein, das Gespräch dreht sich dann nur noch um Inhaltliches, und die Vollmacht wird im Anschluss digital signiert.
Vorteile, die eine digitale Strecke typischerweise bringt (Schätzung, keine gemessenen Mandanten-Daten):
- Erstgespräch verkürzt sich um etwa 20 Minuten. Stammblatt liegt vor.
- Sekretariats-Zeit fällt zu 70 % weg. Strukturierte Daten statt Reintippen.
- Drop-off zwischen Erstgespräch und Mandat sinkt. Wer das Formular ausgefüllt hat, springt seltener ab.
Nachteile, die ehrlich genannt werden müssen: ein Teil der Mandanten (insbesondere ältere Selbstständige im Handwerk) füllt das Online-Formular nicht aus — für diese Gruppe bleibt die Papier-Strecke parallel verfügbar. Der Datenschutz-Aufwand steigt, weil Stammdaten teils vor dem Mandat erhoben werden — dazu unten mehr. Und das Tooling muss gewählt und gepflegt werden.
Die Vollmacht technisch sauber abbilden
Die rechtlichen Details der Vollmacht klärt die Kanzlei — für den Bau der Strecke ist entscheidend, dass sie nicht jedem Mandanten dasselbe Dokument vorlegt. § 80 AO kennt unterschiedliche Vollmachts-Umfänge (von der Generalvollmacht für laufende Mandate bis zur eng umrissenen Vertretungsvollmacht für einen einmaligen Einspruch), und § 6 StBerG verlangt, dass die Kanzlei nur das übernimmt, wofür sie beauftragt ist. Eine pauschale Generalvollmacht für ein einmaliges Mandat ist berufsrechtlich diskutabel.
Für die Strecke heißt das konkret: Sie fragt den Mandats-Typ ab („laufendes Mandat" / „einmalige Hilfe") und generiert das passende Vollmachts-Dokument dynamisch — statt ein statisches PDF für alle. Die Unterschrift läuft als einfache elektronische Signatur; eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist für die Steuerberater-Vollmacht nicht zwingend, solange das Dokument inhaltlich vollständig ist. Das ist der eigentliche Bau-Teil: die rechtliche Varianten-Vielfalt in ein Formular zu übersetzen, das am Ende für jeden Mandanten das richtige Dokument erzeugt.
Hinweis:
Ein dynamisch erzeugtes Dokument ist auch wartbar: Ändert sich eine rechtliche Anforderung, passt man die Vorlage an einer Stelle an — nicht in einem Stapel statischer PDFs. Genau diese Trennung von Inhalt (Vorlage) und Daten (Mandanten-Eingaben) ist der Kern einer sauber gebauten Strecke.
DSGVO — welche Felder darf das Online-Formular fragen?
Die DSGVO regelt nicht, dass eine Kanzlei Stammdaten erheben darf — das ist durch das Mandatsverhältnis nach § 611 BGB und das StBerG abgedeckt. Aber welche und wie viele Felder vor dem Mandat erhoben werden dürfen, ist eine Frage des Datenminimierungs-Prinzips nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Grundsatz: Notwendigkeit. Vor dem Erstgespräch braucht die Kanzlei nur das, was für die Entscheidung „nehmen wir das Mandat an?" nötig ist. Das sind typischerweise:
- Name, Vorname.
- E-Mail und Telefon.
- Grobe Tätigkeits-Beschreibung („GmbH-Gesellschafter", „Freiberufler", „Privatperson mit V+V").
- Anliegen in einem Freitextfeld (max. 500 Zeichen).
Das ist alles. Mehr braucht die Kanzlei für die Erst-Sondierung nicht. Geburtsdatum, IBAN, Konfession, Familienstand — all das gehört nicht in das Vor-Erstgespräch-Formular.
Achtung:
Wer im Vor-Erstgespräch-Formular bereits Geburtsdatum, Konfession oder IBAN abfragt, verletzt das Datenminimierungs-Gebot nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO — die Bayerische Aufsichtsbehörde (BayLDA) hat das in mehreren Bescheiden 2023/2024 als Bußgeld-Grund anerkannt. Aufklärungs-Pflichten nach Art. 13 DSGVO müssen unmittelbar am Formular sichtbar sein, nicht versteckt im Footer.
Stammdaten — nach der Mandats-Annahme. Erst nachdem das Erstgespräch geführt und das Mandat angenommen ist, darf die Kanzlei die vollständigen Stammdaten erheben. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Hier dürfen jetzt alle DATEV-Pflichtfelder gefragt werden — der Mandant weiß zu diesem Zeitpunkt, dass er ein Mandat eingeht.
In der Praxis löst man das mit zwei Formularen: ein kurzes „Kontakt-Formular" vor dem Erstgespräch (sechs Felder) und ein langes „Stammdaten-Formular" nach dem Erstgespräch, das per personalisiertem Link an den Mandanten geht.
Pflicht zur Aufklärung — Art. 13 DSGVO. Beim ersten Erfassen personenbezogener Daten muss die Kanzlei informieren über:
- Identität des Verantwortlichen (Kanzlei mit Anschrift).
- Zwecke der Verarbeitung (Mandats-Anbahnung, ggf. Mandats-Durchführung).
- Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
- Empfänger (Finanzamt, ggf. DATEV als Auftragsverarbeiter).
- Speicherdauer (in der Regel zehn Jahre nach Mandats-Ende, § 147 AO).
- Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Beschwerde bei Aufsichtsbehörde).
Diese Information darf nicht im Footer versteckt sein. Sie muss direkt am Formular sichtbar sein, idealerweise als ausklappbarer Block oder als Verlinkung mit kurzer Vorab-Erklärung.
Praktisches Form-Schema. So sähe die Datenstruktur eines minimalen Vor-Erstgespräch-Formulars aus — dasselbe Prinzip eines schema-validierten Formulars nutzen wir auf fahoch2.de für unsere eigene Onboarding-Strecke:
// src/data/onboarding-schema.ts (gekürzt)
export type OnboardingLeadSchema = {
// Pflichtfelder vor Erstgespräch
vorname: string; // max 80 Zeichen
nachname: string; // max 80 Zeichen
email: string; // RFC 5322
telefon: string; // optional, aber empfohlen
mandantenTyp:
| "privatperson"
| "freiberufler"
| "gmbh"
| "gbr"
| "sonstiges";
anliegen: string; // max 500 Zeichen
// Pflicht-Bestätigungen
datenschutzGelesen: true; // Checkbox, default false
// Optional
herkunft?: "google" | "empfehlung" | "linkedin" | "sonstiges";
};
Keine Felder für Geburtsdatum, Anschrift, IBAN, Konfession. All das kommt erst, wenn aus dem Lead ein Mandat geworden ist.
Tooling-Optionen: eigenes Formular, DATEV, externe Anbieter
Die Werkzeug-Wahl hängt davon ab, wie viele Mandate pro Jahr neu aufgenommen werden, wie tief die DATEV-Integration sein soll und wie viel Eigen-Entwicklung die Kanzlei tragen will.
Option A — Eigenes Formular auf der Kanzlei-Website. Vorteile: volle Kontrolle über Felder, Datenschutz-Architektur, Look-and-Feel. Keine monatlichen Gebühren. Nachteile: Entwicklungs-Aufwand. Es braucht eine Server-Action (Next.js) oder ein Backend, eine Datenspeicher-Lösung und einen Übergabe-Prozess in DATEV.
Auf fahoch2.de ist eine erste Stufe davon real gebaut: /onboarding/[token] — ein per E-Mail versandter, signierter Personalisierungs-Link öffnet ein schema-validiertes Briefing-Formular. Die Server-Action prüft die Token-Signatur, fängt Bots per Honeypot ab, begrenzt die Rate pro IP und schickt das ausgefüllte Briefing als E-Mail an die Kanzlei. Bewusst datensparsam: Es gibt keine eigene Datenbank — die Anfrage wird verarbeitet und per Resend (EU-Region) zugestellt, nicht dauerhaft gespeichert. Die weitergehenden Bausteine einer vollständigen Strecke — verschlüsselte Speicherung, dynamisch erzeugte Vollmachts-PDF und e-Signatur — würden beim Mandanten-Boost je nach Bedarf ergänzt. Der Aufbau folgt denselben Server-Action-Prinzipien wie unser Kontaktformular.
Option B — DATEV Smart Login Onboarding. DATEV bietet seit 2022 ein „Smart Login Onboarding"-Modul. Vorteil: tiefe DATEV-Integration, Stammdaten landen automatisch im Mandanten-Stamm. Nachteil: Look-and-Feel ist DATEV-Standard, die Datenschutz-Architektur ist von DATEV vorgegeben. Kosten: im DATEV-Mandanten-Vertrag enthalten.
Option C — Externe Onboarding-Tools. Anbieter wie fairmango, taxdoo (E-Commerce-Spezialfälle) oder Lexware Office bieten fertige Strecken. Vorteil: schneller Start. Nachteil: monatliche Gebühren (50–200 €), oft mit Werbeschriftzug auf der Onboarding-Seite.
Wir empfehlen ab etwa 20 Neumandanten pro Jahr Option A — die Kontrolle über das Datenschutz-Setup ist auf Dauer mehr wert als die Wartungs-Erleichterung externer Tools. Unter 10 Neumandanten pro Jahr lohnt sich Option B oder C eher.
Blaupause: So sähe eine vollständige 5-Schritte-Online-Strecke aus
Die folgende Strecke ist eine Blaupause — so würden wir eine vollständige digitale Onboarding-Strecke für eine typische Kanzlei aufsetzen (drei Berufsträger, rund 30 Neumandanten pro Jahr, DATEV-basiert). Sie zeigt das Ziel-Bild über die heute auf fahoch2.de gebaute erste Stufe hinaus, kein bereits geliefertes Mandanten-Projekt.
Schritt 0 — Lead-Erfassung. Sechs-Feld-Formular auf /kontakt. Server-Action speichert verschlüsselt. Auto-Antwort: „Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden."
Schritt 1 — Termin per Cal.com. Sekretariat prüft den Lead, sendet einen Buchungs-Link für ein 60-Minuten-Erstgespräch.
Schritt 2 — Erstgespräch. 60 Minuten, in der Kanzlei oder per Video. Mandant erzählt, Berater hört zu, beide entscheiden gemeinsam. Wenn ja: Berater erstellt in DATEV einen Onboarding-Token und versendet einen personalisierten Link.
Schritt 3 — Stammdaten-Formular online. Der Link öffnet /onboarding/[token] — ein vorausgefülltes Formular. Pflichtfelder: Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Familienstand, Konfession, Beruf, IBAN, SEPA-Lastschrift-Mandat. Bei Unternehmen zusätzlich: Handelsregister-Nummer, Rechtsform, Wirtschaftsjahr, Gesellschafter-Struktur. Beim Absenden wird im Hintergrund die Vollmachts-PDF (General- oder Vertretungsvollmacht je nach Mandats-Typ) generiert und mit DocuSign-Sign-Link verschickt.
Schritt 4 — Vollmacht-Unterschrift. Mandant klickt den E-Mail-Link, sieht die Vollmacht im DocuSign-Viewer, unterschreibt per Touch. DocuSign sendet die unterschriebene PDF an den Kanzlei-Mail-Eingang. Wichtig: DocuSign ist hier eine einfache elektronische Signatur (eIDAS-Klasse 1), keine QES. Für § 80 AO reicht das. Für Schriftform nach § 126 BGB (z. B. Bürgschaften) wäre eine QES nötig — über DocuSign-AdES oder sproof.
Schritt 5 — Steuernummer-Antrag. DATEV übermittelt § 80 AO-Vollmacht und Mandanten-Stamm an das Finanzamt. Steuernummer kommt in zwei bis vier Wochen zurück.
Erwartbare Größenordnungen einer solchen Strecke (Schätzung, keine gemessenen Mandanten-Werte):
- Zeit pro Mandant: von mehreren Stunden in der analogen Strecke auf unter eine Stunde.
- Sekretariats-Zeit pro Neumandat: deutlich weniger Reintippen, weil strukturierte Daten ankommen statt Papier.
- Wichtig: Eine Papier-Strecke sollte als Rückfall-Option bestehen bleiben — nicht jeder Mandant kommt mit einem Online-Formular zurecht, und die Wahl gehört dem Mandanten.
Beispiel:
Die Aufbewahrungsfrist für Mandanten-Stammdaten und Vollmachten beträgt nach § 147 Abs. 3 AO zehn Jahre ab dem Ende des Mandats. Wer die Daten danach nicht löscht, verletzt Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO (Speicher-Begrenzung). In der Onboarding-Strecke daher beim Mandats-Ende einen automatischen Lösch-Trigger setzen — sonst bleibt der Stammdaten-Datensatz dauerhaft in der Datenbank liegen.
Quellen und Rechts-Grundlagen
- AO § 80 — Bevollmächtigte und Beistände — abgerufen 2026-05-29
- AO § 80a — Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten — abgerufen 2026-05-29
- AO § 147 — Ordnungsvorschriften für Aufbewahrung — abgerufen 2026-05-29
- StBerG § 6 — Ausnahmen vom Verbot unbefugter Hilfeleistung — abgerufen 2026-05-29
- StBerG § 57 — Allgemeine Berufspflichten (Verschwiegenheit) — abgerufen 2026-05-29
- StGB § 203 — Verletzung von Privatgeheimnissen — abgerufen 2026-05-29
- DSGVO Art. 5, 6, 13 (VO EU 2016/679) — abgerufen 2026-05-29
- eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 — abgerufen 2026-05-29
Zusammenfassung
Mandanten-Onboarding ist die Strecke, die jede Kanzlei jeden Monat mehrmals durchläuft — und in den meisten Häusern nie konzipiert wurde. Wer sie digitalisiert, kann pro Mandat mehrere Stunden sparen, den Drop-off zwischen Erstgespräch und Mandat senken und die DSGVO-Aufklärung gleichzeitig sauber machen.
Die fünf Schritte sind rechtlich nicht verhandelbar: Vollmacht nach § 80 AO, Verschwiegenheits-Bestätigung, Stammdaten, IBAN mit SEPA-Mandat, Steuernummer. Die § 80 AO-Vollmacht braucht keine QES — eine einfache elektronische Signatur reicht, wenn der Inhalt vollständig ist. Das Datenminimierungs-Prinzip nach Art. 5 DSGVO verlangt, dass das Vor-Erstgespräch-Formular maximal sechs Felder abfragt, nicht das volle DATEV-Stammblatt.
Tooling-Wahl: eigenes Formular auf der Website ist ab etwa 20 Neumandaten pro Jahr die bessere Wahl, weil die Kontrolle über Datenschutz und Look-and-Feel der Wartungs-Erleichterung externer Tools überwiegt. DATEV Smart Login oder externe Onboarding-Anbieter sind für kleinere Kanzleien oder schnellen Start sinnvoll.
Wer das in der eigenen Kanzlei aufsetzen will, hat zwei Wege: selbst entwickeln (mit eigener IT-Person oder externer Entwicklung) oder mit FA² eine fertige Strecke umsetzen. Unser Mandanten-Boost-Paket enthält eine vollständige Onboarding-Strecke nach diesem Muster, anpassbar an das Mandanten-Volumen der Kanzlei.
Wer unsicher ist, ob die eigene Datenschutz-Architektur das Online-Onboarding rechtlich trägt: dazu passt unser Insight zur cookielosen Kanzlei-Website — die DSGVO-Mechanik dort gilt 1:1 für das Stammdaten-Formular. Für ein 60-Minuten-Erstgespräch sind wir hier erreichbar.
Disclaimer: Allgemeine fachliche Information zum Zeitpunkt der Veröffentlichung — keine Rechtsberatung im Einzelfall. Vollmachts- und Onboarding-Texte gehören vor dem Einsatz in die anwaltliche bzw. kammerrechtliche Prüfung. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzes-Stand.
Stand und rechtlicher Hinweis
- Erstveröffentlichung
- Letzte Aktualisierung
- Autor
- Alexander Mock
- Lesezeit
- 13 Minuten
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Dieser Artikel beschreibt steuer-, berufs- oder webrechtliche Grundsystematik zum oben genannten Stand. Er ist nicht mandantenspezifisch und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlage-Beratung im Sinne § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), § 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG) oder § 34d/f Gewerbeordnung (GewO). Vor jeder konkreten Entscheidung wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die jeweils zuständige Behörde.
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