Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 27. Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website fahoch2.de der FA² GbR, Reuther Straße 25, 91301 Forchheim.
2. Rechtliche Einordnung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht um. Das BFSG verpflichtet bestimmte Anbieter, ihre digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Die FA² GbR ist ein Kleinstunternehmen im Sinne § 3 Abs. 2 BFSG (weniger als 10 Mitarbeitende, Jahresumsatz unter 2 Mio. €) und bietet ausschließlich Dienstleistungen für gewerbliche Auftraggeber (B2B) an. Damit greift die Kleinstunternehmen-Ausnahme — wir sind formal nicht zur Einhaltung des BFSG verpflichtet.
Wir halten den BFSG-Standard dennoch freiwillig ein. Gründe: Wir bauen Kanzlei-Websites — viele unserer Mandanten- Sites kommen mit dem BFSG in Berührung. Wenn unsere eigene Website nicht barrierefrei wäre, würden wir gegenüber unseren Auftraggebern unglaubwürdig.
3. Stand der Konformität
Diese Website ist konzipiert nach den Vorgaben der WCAG 2.1 Stufe AA (Web Content Accessibility Guidelines, ISO/IEC 40500). Konkret eingehalten:
- Semantische HTML5-Struktur (Header, Main, Article, Section, Footer)
- Skip-Link zum Hauptinhalt für Screen-Reader-Nutzer:innen
- Fokus-Sichtbarkeit für Tastatur-Navigation (focus-visible-Styling)
- Kontrast-Verhältnis Text/Hintergrund mindestens 4.5:1 für Fließtext, 3:1 für Überschriften
- Alle Bilder mit
alt-Attribut, dekorative Bilder mitalt="" - ARIA-Labels für interaktive Elemente ohne sichtbaren Text
- Responsive Design für Bildschirm-Breiten ab 320 px
- Keine Inhalte, die ausschließlich über Mausbewegung erreichbar sind
- Sprache des Dokuments via
<html lang="de">ausgezeichnet - Formulare mit klaren Label-Verknüpfungen + Fehlermeldungen + erforderliche Felder gekennzeichnet
Geprüft wird vor jedem Production-Deploy mit axe-core (WCAG 2.1 AA-Standard) und Lighthouse-Accessibility-Audit. Die Test-Ergebnisse sind Teil unseres Pre-Live-Test-Prozesses.
4. Nicht-konforme Inhalte
Stand 27.05.2026 sind uns keine wesentlichen Verstöße gegen die WCAG-2.1-AA-Vorgaben bekannt. Bei Detail-Befunden in den axe-Core-Tests werden diese binnen 7 Werktagen behoben.
Inhalte, für die wir technisch keine vollständige Barrierefreiheit garantieren können:
- Externe PDF-Dateien (z.B. Hebel-Audit-Berichte, Beispiel-Audit-Flyer): Werden auf Wunsch in einer textbasierten Alternative bereitgestellt.
- Eingebettete Drittanbieter-Iframes: Wir nutzen aktuell keine — falls eine Termin-Buchung über Cal.eu integriert wird, prüfen wir vorher die Barrierefreiheit des Embed-Codes.
5. Feedback-Kanal
Sollten Sie auf dieser Website auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Wir reagieren binnen 7 Werktagen:
- E-Mail: kontakt@fahoch2.de (Betreff: „Barrierefreiheit Feedback“)
- Post: FA² GbR, Reuther Straße 25, 91301 Forchheim
6. Aufsichtsbehörde
Sollten Sie mit unserer Reaktion auf Ihr Feedback nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Marktüberwachungsbehörde der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) — eingerichtet am Bundesarbeitsministerium. Kontaktangaben unter bmas.de.
Unser BFSG-Standard für Mandanten-Websites
Wir bauen jede Kanzlei-Website nach demselben WCAG-2.1-AA-Standard, den wir hier auf fahoch2.de selbst einhalten. Wenn Sie als Kanzlei wissen wollen, ob Sie BFSG-pflichtig sind und welche konkreten Anforderungen für Ihre Website gelten — lesen Sie unseren Insights-Artikel dazu oder buchen Sie ein 30-Min-Erstgespräch.