Datenschutz & Recht · Leitfaden
Berufsrecht ist nicht der Feind einer guten Kanzlei-Website — es ist ihr Rahmen.
Die rechtliche Lage einer Kanzlei-Website ist dichter als bei den meisten anderen Branchen: DSGVO, TDDDG, DDG, BFSG, StBerG, § 203 StGB, AI Act — alles greift gleichzeitig. Wer das als Hindernis sieht, baut zu vorsichtig. Wer es als Rahmen versteht, baut präzise. Vier Themen-Schichten — Pflichtseiten, Cookies und Tracking, Berufsrecht, Barrierefreiheit und Sonderfälle — strukturieren das Feld.
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Drei Hebel, die Sie in unter 30 Minuten selbst prüfen können
- Eigene Datenschutzerklärung öffnen — wann war das letzte Update? Wenn über 12 Monate her, wird sie meist von der Realität überholt sein.
- Browser-DevTools (F12) → Application → Cookies öffnen, eigene URL aufrufen, vor Klick auf Banner schauen — wie viele Cookies sind da?
- Impressum öffnen — stehen die Berufshaftpflicht-Angaben noch korrekt drin? Berufsbezeichnung, Kammer, Aufsichtsbehörde, alles aktuell?
Tipp: Wenn Sie keine 30 Minuten haben — unser kostenfreier URL-Audit prüft die offensichtlichsten Marker in 90 Sekunden, ohne Daten- Abfluss.
I. Pflichtseiten: Impressum und Datenschutzerklärung
Impressum (DDG § 5) und Datenschutzerklärung (DSGVO Art. 13) sind die zwei Pflichtseiten, an denen Abmahn-Anwälte zuerst suchen. Häufiger Fehler beim Impressum: veraltete Berufshaftpflicht-Angaben, fehlende Aufsichtskammer, fehlender Verantwortlicher (V.i.S.d.P.) für den Blog-Bereich.
Bei der Datenschutzerklärung ist die größte Falle die Drift zwischen Behauptung und Realität: Die DSE beschreibt Tools, die seit dem letzten Relaunch nicht mehr eingebunden sind, dafür fehlen aktuelle Tracker. Diese Soll-Ist-Drift ist selbst abmahnbar — und mit etwas Konsistenz-Prüfung strukturell vermeidbar.
III. Berufsrecht: StBerG, RDG, KI und der AI Act
§ 57a StBerG begrenzt die Werbung für Steuerberater auf das Sachliche — keine reißerischen Versprechen, keine vergleichende Werbung, keine Erfolgshonorare-Suggestion. Eine Kanzlei-Site, die das ernst nimmt, klingt nüchterner als die Möbelhaus-Werbung — und genau das ist das gewünschte Vertrauens-Signal.
KI auf der Website bringt eine zweite Berufsrechts-Schicht: § 203 StGB schützt das Mandats-Geheimnis auch, wenn ein Bot Mandanten-Eingaben sieht. Der AI Act (EU 2024/1689) ergänzt um Kennzeichnungs-Pflichten (sichtbarer KI-Hinweis) und Eskalations-Pfade zum Menschen. Wer einen Bot einsetzt, muss beides strukturell mitdenken.
IV. Barrierefreiheit und Sonderfälle
Seit dem 28.06.2025 verpflichtet das BFSG bestimmte Anbieter zu barrierefreien digitalen Diensten. Für Kanzlei-Sites mit Mandanten-Schnittstellen (Online-Termin, Portal-Login, Bezahl-Funktion) ist die Anwendbarkeit zu prüfen — und unabhängig davon ist WCAG 2.1 AA der etablierte Mindeststandard, an dem sich jede gute Site messen lassen sollte.
Zwei strukturelle Sonderfälle, die in der Branche regelmäßig auftauchen: Werkvertrag (BGB) statt Dienstvertrag bei Website-Projekten — entscheidend für Mängel-Rechte des Auftraggebers — und die Doppel-Profession Steuerberater + Rechtsanwalt mit zwei parallelen Berufsrechten (StBerG + BRAO).
Vertiefung
- BFSG für Steuerkanzleien — wer pflichtig ist11 Min Lesezeit
- WCAG 2.1 AA — Kontrast, Fokus, Tastatur, ARIA11 Min Lesezeit
- Werkvertragsrecht für Website-Projekte — BGB-Basics13 Min Lesezeit
- Steuerberater UND Rechtsanwalt auf einer Website10 Min Lesezeit
- Transaktionale Mails: AVV, Drittland, Bounces, DSE9 Min Lesezeit
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Eigenpraxis
Wie wir es bauen
fahoch2.de läuft cookielos (keine Tracker, keine Banner-Pflicht), die Datenschutzerklärung ist über einen eigenen Konsistenz-Linter gegen den realen Code abgesichert, Impressum und AGB werden vor jedem Live-Gang anwaltlich endabgenommen. Die berufsrechtlichen Aussagen auf der Site sind bewusst sachlich gehalten — das ist nicht Selbstbeschränkung, sondern das Verkaufs-Argument.
Wenn Sie das in Ruhe besprechen möchten
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