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Datenschutz & Recht · Leitfaden

Berufsrecht ist nicht der Feind einer guten Kanzlei-Website — es ist ihr Rahmen.

Die rechtliche Lage einer Kanzlei-Website ist dichter als bei den meisten anderen Branchen: DSGVO, TDDDG, DDG, BFSG, StBerG, § 203 StGB, AI Act — alles greift gleichzeitig. Wer das als Hindernis sieht, baut zu vorsichtig. Wer es als Rahmen versteht, baut präzise. Vier Themen-Schichten — Pflichtseiten, Cookies und Tracking, Berufsrecht, Barrierefreiheit und Sonderfälle — strukturieren das Feld.

💼 Quick Wins

Drei Hebel, die Sie in unter 30 Minuten selbst prüfen können

  • Eigene Datenschutzerklärung öffnen — wann war das letzte Update? Wenn über 12 Monate her, wird sie meist von der Realität überholt sein.
  • Browser-DevTools (F12) → Application → Cookies öffnen, eigene URL aufrufen, vor Klick auf Banner schauen — wie viele Cookies sind da?
  • Impressum öffnen — stehen die Berufshaftpflicht-Angaben noch korrekt drin? Berufsbezeichnung, Kammer, Aufsichtsbehörde, alles aktuell?

Tipp: Wenn Sie keine 30 Minuten haben — unser kostenfreier URL-Audit prüft die offensichtlichsten Marker in 90 Sekunden, ohne Daten- Abfluss.

I. Pflichtseiten: Impressum und Datenschutzerklärung

Impressum (DDG § 5) und Datenschutzerklärung (DSGVO Art. 13) sind die zwei Pflichtseiten, an denen Abmahn-Anwälte zuerst suchen. Häufiger Fehler beim Impressum: veraltete Berufshaftpflicht-Angaben, fehlende Aufsichtskammer, fehlender Verantwortlicher (V.i.S.d.P.) für den Blog-Bereich.

Bei der Datenschutzerklärung ist die größte Falle die Drift zwischen Behauptung und Realität: Die DSE beschreibt Tools, die seit dem letzten Relaunch nicht mehr eingebunden sind, dafür fehlen aktuelle Tracker. Diese Soll-Ist-Drift ist selbst abmahnbar — und mit etwas Konsistenz-Prüfung strukturell vermeidbar.

II. Cookies, Banner und Tracking

§ 25 TDDDG verlangt eine Einwilligung vor dem Setzen nicht-notwendiger Cookies; die Planet49-Urteile (EuGH, BGH) haben festgelegt, dass diese Einwilligung aktiv erfolgen muss. Praktisch heißt das: Wer einen Banner braucht, muss ihn so konfigurieren, dass Tracker erst nach aktiver Einwilligung feuern — sonst ist das Banner nur Deko.

Der eleganteste Weg ist, gar kein Banner zu brauchen — also cookielos zu bauen. Was unter das Banner-Recht fällt (Meta-Pixel, Google Analytics, reCAPTCHA, Google Fonts vom CDN) muss strukturell raus oder über ein wirklich blockierendes Consent-Gate laufen.

III. Berufsrecht: StBerG, RDG, KI und der AI Act

§ 57a StBerG begrenzt die Werbung für Steuerberater auf das Sachliche — keine reißerischen Versprechen, keine vergleichende Werbung, keine Erfolgshonorare-Suggestion. Eine Kanzlei-Site, die das ernst nimmt, klingt nüchterner als die Möbelhaus-Werbung — und genau das ist das gewünschte Vertrauens-Signal.

KI auf der Website bringt eine zweite Berufsrechts-Schicht: § 203 StGB schützt das Mandats-Geheimnis auch, wenn ein Bot Mandanten-Eingaben sieht. Der AI Act (EU 2024/1689) ergänzt um Kennzeichnungs-Pflichten (sichtbarer KI-Hinweis) und Eskalations-Pfade zum Menschen. Wer einen Bot einsetzt, muss beides strukturell mitdenken.

IV. Barrierefreiheit und Sonderfälle

Seit dem 28.06.2025 verpflichtet das BFSG bestimmte Anbieter zu barrierefreien digitalen Diensten. Für Kanzlei-Sites mit Mandanten-Schnittstellen (Online-Termin, Portal-Login, Bezahl-Funktion) ist die Anwendbarkeit zu prüfen — und unabhängig davon ist WCAG 2.1 AA der etablierte Mindeststandard, an dem sich jede gute Site messen lassen sollte.

Zwei strukturelle Sonderfälle, die in der Branche regelmäßig auftauchen: Werkvertrag (BGB) statt Dienstvertrag bei Website-Projekten — entscheidend für Mängel-Rechte des Auftraggebers — und die Doppel-Profession Steuerberater + Rechtsanwalt mit zwei parallelen Berufsrechten (StBerG + BRAO).

📥 Lead-Magnet

Datenschutz-Schnellcheck (keine Rechtsberatung)

URL + E-Mail eingeben — wir prüfen Pflichtseiten, Cookie-Banner-Lage, Drittanbieter und US-Bezug live. PDF-Einschätzung ohne Gewähr; finale Endabnahme bleibt anwaltlich.

Mit oder ohne https:// — wir ergänzen es automatisch.

Der Report wird direkt an diese Adresse als PDF gesendet.

Sie bekommen Ihren PDF-Report in etwa 1–2 Minuten per E-Mail. Falls nicht eingetroffen: bitte auch im Spam-Ordner prüfen.

Eigenpraxis

Wie wir es bauen

fahoch2.de läuft cookielos (keine Tracker, keine Banner-Pflicht), die Datenschutzerklärung ist über einen eigenen Konsistenz-Linter gegen den realen Code abgesichert, Impressum und AGB werden vor jedem Live-Gang anwaltlich endabgenommen. Die berufsrechtlichen Aussagen auf der Site sind bewusst sachlich gehalten — das ist nicht Selbstbeschränkung, sondern das Verkaufs-Argument.

Wenn Sie das in Ruhe besprechen möchten

Lassen Sie uns 30 Minuten zur Lage Ihrer Kanzlei sprechen.

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